Der Bericht präsentiert eine umfassende Bewertung der Luftqualität in Innenräumen an deutschen Arbeitsplätzen und stützt sich dabei auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und regulatorischen Leitlinien. Er fasst Daten zu den wichtigsten Schadstoffen zusammen, darunter Kohlendioxid (CO₂), flüchtige organische Verbindungen (VOCs) und eine Reihe gefährlicher Chemikalien wie Trichlorethylphosphate (TCEP), Vanadium, Vinylchlorid und Xylole. Für CO₂ übernimmt das Dokument die in der Belüftungsnorm ASR A3.6 definierten Schwellenwerte: Konzentrationen unter 1 000 ppm gelten als hygienisch unbedenklich, 1 000-2 000 ppm als auffällig und Werte über 2 000 ppm als inakzeptabel. Der Bericht empfiehlt eine sofortige Belüftung, wenn 1 000 ppm überschritten werden, und dringende Maßnahmen, wenn 2 000 ppm erreicht werden, einschließlich einer möglichen Verringerung der Belegungsdichte oder der Installation einer mechanischen Belüftung.
Die Bewertung der gesamten VOCs (TVOC) folgt dem von Seifert (1999) vorgeschlagenen Fünf-Stufen-Schema. TVOC-Konzentrationen bis zu 0,3 mg m-³ gelten als unbedenklich, 0,3-1 mg m-³ bleiben akzeptabel, sofern keine einzelnen Stoffe ihre Grenzwerte überschreiten, 1-3 mg m-³ sind auffällig und sollten innerhalb von sechs Monaten reduziert werden, und Konzentrationen über 3 mg m-³ sind inakzeptabel. Der Bericht betont, dass TVOC-Konzentrationen mit der Wahrscheinlichkeit von Reizungen und Geruchswahrnehmungen korrelieren, und er rät zu einer systematischen Identifizierung der Quellen und zu verstärkter Belüftung, wenn die Grenzwerte überschritten werden.
Auch die chemischen Risikowerte werden hervorgehoben. Zum Beispiel entspricht eine lebenslange Exposition gegenüber 1 µg m-³ einer krebserregenden Substanz einer Krebswahrscheinlichkeit von 1 × 10-⁶, während 1 µg m-³ von TCEP eine Wahrscheinlichkeit von 4,3 × 10-⁷ ergibt. Das Dokument stellt fest, dass TCEP trotz der Hinweise auf ein krebserregendes Potenzial in Tierversuchen aufgrund unzureichender Genotoxizitätsdaten weiterhin Richtwerte zugewiesen werden. Vanadium wird mit 1 µg m-³ als 24-Stunden-Durchschnitt reguliert, und Vinylchlorid wird auf 2,3 µg m-³ begrenzt. Xylole wird mit einem Referenzwert von 0,80 mg m-³ und einer Untergrenze von 0,10 mg m-³ behandelt.
Die Messmethodik ist ein zentrales Thema. Der Bericht empfiehlt standardisierte Probenahmeprotokolle für mikrobiologische Agenzien und verweist dabei auf die IFA-Arbeitsbücher und die Richtlinien der VDI 6022. Er erörtert die inhärente Variabilität der Messungen von Biostoffen, wobei er geometrische Standardabweichungen zwischen 1,6 und 4 in identischen Arbeitsbereichen feststellt, und betont die Notwendigkeit wiederholter Probenahmen, um zeitliche Schwankungen zu erfassen. Für VOCs empfiehlt er die Verwendung unpolarer Säulen und Elutionsbereiche zwischen n-Hexan und n-Hexadecan, um die relevanten Verbindungen zu erfassen.
Der kooperative Charakter des Projekts ist offensichtlich. Der Bericht wurde von einem Konsortium aus deutschen Forschungsinstituten und Industriepartnern erstellt, das vom Deutschen Institut für Normung (DIN) koordiniert und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt wurde. Die Partnerschaft vereinte Fachwissen aus den Bereichen Arbeitshygiene, Umweltchemie und Gebäudetechnik, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen sowohl wissenschaftlich fundiert als auch praktisch anwendbar sind. Das Projekt erstreckte sich über einen Zeitraum von drei Jahren, in denen Feldmessungen, Laboranalysen und Konsultationen mit Interessengruppen integriert wurden, um einen Leitfaden zu erstellen, der Gesundheitsschutz und Machbarkeit für Arbeitgeber und Gebäudemanager in Einklang bringt.
