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Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erweiterte Funktionen elektronischer Plattformen für Güterverkehrsinformationen (eFTI), die über die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Verordnung 2020/1056[1] hinausgehen:
- neue Anwendungsfälle, Lösungen und Anwendungen, die einen harmonisierten elektronischen Business-to-Business (B2B)-Informationsaustausch in multimodalen Logistikketten und -knotenpunkten ermöglichen, z. B. im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Treibhausgase (THG), Nachhaltigkeitsansprüchen und anderen Maßnahmen zur Förderung eines effizienten und umweltfreundlichen Frachtbetriebs in der Lieferkette;
- ergänzende Anwendungen und Dienste für den elektronischen Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2A) zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich oder in anderen relevanten Politikbereichen, z. B. im Zusammenhang mit intelligenter Rechtsdurchsetzung, Statistik, Zoll, elektronischer Rechnungsstellung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Datenräumen, THG- und externen Kostenrechnern;
- Bewährte Praktiken zur Förderung und Beschleunigung der Einführung von eFTI-Rahmen und Innovationen im Bereich des Datenaustauschs durch Unternehmen und insbesondere durch KMU werden festgelegt;
- Die verbesserte Effizienz des Betriebs und des Gütertransports durch die Bereitstellung fortschrittlicher digitaler Konnektivität und Interoperabilität der elektronisch zwischen den Akteuren ausgetauschten Informationen sowohl in der B2B- als auch in der B2A-Perspektive im Vergleich zu der zu Beginn des Projekts definierten Ausgangssituation wird nachgewiesen und quantifiziert;
- Die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten, die mit dem B2B-Datenaustausch und der B2A-Berichterstattung verbunden sind, wird nachgewiesen und quantifiziert.
Elektronische Plattformen für Güterverkehrsinformationen (eFTI), die im Einklang mit der Verordnung 2020/1056 eingerichtet werden, werden eine zentrale Rolle bei der Erleichterung der Umsetzung von Prozessen für den Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2A) im Zusammenhang mit dem multimodalen Güterverkehr spielen. Im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung werden gemeinsame Spezifikationen für einen einzigen umfassenden Datensatz und harmonisierte Protokolle für den Datenaustausch die Interoperabilität der elektronisch zwischen den Akteuren ausgetauschten Informationen gewährleisten, und die Anforderungen an ein auf Rechten basierendes Zugangskontrollsystem werden Garantien für Cybersicherheit und Vertrauen schaffen. Es wird erwartet, dass der Einsatz elektronischer Mittel für den Austausch regulatorischer Informationen auch die Verwaltungskosten für die Wirtschaftsbeteiligten senkt, die Effizienz der Güterverkehrsdienste erhöht und die umweltfreundliche Umgestaltung des Logistiksektors erleichtert.
Angesichts ihres Potenzials könnten eFTI-Plattformen daher neben spezifischen B2A-Funktionen auch als Wegbereiter für andere universelle, offene und erschwingliche Lösungen und Werkzeuge dienen, um die digitale Interkonnektivität von Logistiksystemen und -plattformen auch im Business-to-Business-Bereich (B2B) zu erreichen.
Die Vorschläge sollten das Potenzial von eFTI-Plattformen für weitere Funktionen erschließen, die über den Anwendungsbereich der Verordnung 2020/1056 hinausgehen, für neue B2B-Dienste und -Anwendungen sowie für andere B2A-Nutzungen.
Die Vorschläge sollten sich grundsätzlich auf den Rechtsrahmen und die spezifischen technologischen Lösungen beziehen, die in der Verordnung 2020/1056 vorgesehen sind, und gleichzeitig den neuesten Stand der Technik für den elektronischen Informationsaustausch widerspiegeln. Gegebenenfalls, und insbesondere im B2B-Bereich, sollten sie auf den Konzepten und Lösungen aufbauen, die im Rahmen anderer EU-Initiativen zur Erleichterung der gemeinsamen Nutzung und des Austauschs von Daten im Verkehrswesen, dem Digital Transport and Logistics Forum (DTLF) und dem European Mobility Data Space (EMDS), entwickelt wurden.
Außerhalb des Geltungsbereichs dieses Themas liegt jede Art von Architektur, Zusammenschluss von Plattformen oder Ähnliches, da diese bereits von eFTI und DTLF bereitgestellt werden. Die Vorschläge sollten auch keine Funktionalitäten entwickeln, die bereits im aktuellen Anwendungsbereich der eFTI-Verordnung vorgeschrieben sind. Stattdessen wird erwartet, dass sie Funktionen von eFTI-Plattformen nutzen und/oder erweitern, die zum Zeitpunkt der Umsetzung des Projekts in Betrieb sind, um die effektive Umsetzung neuer Anwendungsfälle zu gewährleisten.
Aufbauend auf den Funktionalitäten, Anforderungen und Implementierungsspezifikationen für eFTI-Plattformen, die in der eFTI-Verordnung und ihren Durchführungs- und delegierten Rechtsakten vorgesehen sind, sollten die Vorschläge alle folgenden Aspekte behandeln:
- Entwicklung von technischen Lösungen und Werkzeugen, mindestens auf der Ebene der Demonstration eines operationellen Prototyps (TRL7), für ergänzende Anwendungen und Dienste für den elektronischen B2A-Informationsaustausch;
- Entwickeln Sie universelle, offene und erschwingliche Lösungen und Tools, um den elektronischen B2B-Informationsaustausch in kollaborativen Logistikprozessen zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten mit minimalem Integrationsaufwand für die Beteiligten in der Industrie umgesetzt werden, zum Beispiel durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, um die Interoperabilität von Daten und Informationen zu erleichtern.
- Entwicklung von Lösungen und Instrumenten, um das Engagement von KMUs im digitalen Güterverkehrs- und Logistik-Ökosystem und die Übernahme von Lösungen durch KMUs zu erleichtern.
- Definieren Sie verschiedene Anwendungsfälle, Dienste und Anwendungen von eFTI-Plattformen für B2B- und B2A-Prozesse unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Lösungen und Projekte und ermitteln Sie die spezifischen Hindernisse für die Interoperabilität und die allgemeine Einführung.
- Identifizieren und definieren Sie relevante Daten, die dem bestehenden gemeinsamen eFTI-Datensatz hinzugefügt werden sollen, um die neuen Anwendungsfälle, Dienste und Funktionalitäten zu unterstützen, und berücksichtigen Sie dabei Aspekte der Datensouveränität, des Datenschutzes und der Cybersicherheit gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union;
- Bewertung und Empfehlungen für B2B-Rahmenvereinbarungen, einschließlich Standardverträgen für den Datenaustausch, Identifizierung/Authentifizierung und Autorisierung, um vertrauenswürdige Abläufe bei der gemeinsamen Nutzung und dem Austausch von Daten im Güterverkehr und in der Logistik sicherzustellen;
- Definition und Suche nach Synergien mit relevanten EU-Rahmenwerken und politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch von Verkehrsemissionsdaten (wie z.B. dem neuen Vorschlag der Kommission für die Verordnung über CountEmissions EU[2], der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen[3] und anderen relevanten Rechtsakten der Union), um deren wirksame und harmonisierte Umsetzung zu erleichtern, u.a. durch die Einrichtung eines Open-Source-Emissionsrechners sowie die Nutzung von Rahmenwerken für die gemeinsame Nutzung von Daten für die Kohlenstoffberichterstattung zwischen Betreibern in derselben Lieferkette;
- Bewerten Sie die Interdependenzen und den Bedarf mit horizontalen Strategien und Gesetzen der Union wie GDPR[4], digitale Identitäten[5], Datenräume[6], KI-Gesetz[7], Data Governance Act[8], Cybersecurity Act[9]; identifizieren Sie Best Practices und geben Sie Empfehlungen für die Einhaltung.
- Definieren und testen Sie B2A- und B2B-Lösungen und Anwendungsfälle in mindestens 2 Demonstrationsumgebungen/Ökosystemen mit Plattformen und Nutzern. B2B-Anwendungsfälle sollten von Interessenvertretern aus der Industrie geleitet werden, insbesondere von Verladern und Logistikdienstleistern (z.B. Spediteuren, Transportunternehmen). B2A-Anwendungsfälle sollten in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern, Forschern und öffentlichen Verwaltungen, einschließlich statistischer Ämter, entwickelt werden.
- Identifizierung und Entwicklung von Best Practices, Abbildung von Lösungen und Wertströmen. Empfehlungen für Anreize, den Aufbau von Fähigkeiten, Schulungen und Unterstützungsprogramme für die Einführung von Technologien sowie vertrauensbildende Mechanismen geben, um die Einführung von eFTI-Plattformen und Innovationen für die gemeinsame Nutzung und den Austausch von Daten durch Unternehmen und insbesondere durch KMU zu erleichtern, zu fördern und zu beschleunigen.
[1] Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Güterverkehrsinformationen; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1056/oj.
[2] Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52023PC0441
[3] Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022L2464
[4] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
[5] Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 hinsichtlich der Schaffung eines europäischen Rahmens für die digitale Identität; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj
[6] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-spaces
[7] Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz) (Text mit Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
[8] Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur europäischen Data Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Data Governance Act) (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32022R0868
[9] Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und die Zertifizierung für Cybersicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Cybersicherheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32019R0881
Erwartetes Ergebnis
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erweiterte Funktionen elektronischer Plattformen für Güterverkehrsinformationen (eFTI), die über die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung der Verordnung 2020/1056[1] hinausgehen:
- neue Anwendungsfälle, Lösungen und Anwendungen, die einen harmonisierten elektronischen Business-to-Business (B2B)-Informationsaustausch in multimodalen Logistikketten und -knotenpunkten ermöglichen, z. B. im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Treibhausgase (THG), Nachhaltigkeitsansprüchen und anderen Maßnahmen zur Förderung eines effizienten und umweltfreundlichen Frachtbetriebs in der Lieferkette;
- ergänzende Anwendungen und Dienste für den elektronischen Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2A) zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften im Verkehrsbereich oder in anderen relevanten Politikbereichen, z. B. im Zusammenhang mit intelligenter Rechtsdurchsetzung, Statistik, Zoll, elektronischer Rechnungsstellung, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Datenräumen, THG- und externen Kostenrechnern;
- Bewährte Praktiken zur Förderung und Beschleunigung der Einführung von eFTI-Rahmen und Innovationen im Bereich des Datenaustauschs durch Unternehmen und insbesondere durch KMU werden festgelegt;
- Die verbesserte Effizienz des Betriebs und des Gütertransports durch die Bereitstellung fortschrittlicher digitaler Konnektivität und Interoperabilität der elektronisch zwischen den Akteuren ausgetauschten Informationen sowohl in der B2B- als auch in der B2A-Perspektive im Vergleich zu der zu Beginn des Projekts definierten Ausgangssituation wird nachgewiesen und quantifiziert;
- Die Verringerung des Verwaltungsaufwands und der Kosten, die mit dem B2B-Datenaustausch und der B2A-Berichterstattung verbunden sind, wird nachgewiesen und quantifiziert.
Umfang
Elektronische Plattformen für Güterverkehrsinformationen (eFTI), die im Einklang mit der Verordnung 2020/1056 eingerichtet werden, werden eine zentrale Rolle bei der Erleichterung der Umsetzung von Prozessen für den Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Behörden (B2A) im Zusammenhang mit dem multimodalen Güterverkehr spielen. Im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung werden gemeinsame Spezifikationen für einen einzigen umfassenden Datensatz und harmonisierte Protokolle für den Datenaustausch die Interoperabilität der elektronisch zwischen den Akteuren ausgetauschten Informationen gewährleisten, und die Anforderungen an ein auf Rechten basierendes Zugangskontrollsystem werden Garantien für Cybersicherheit und Vertrauen schaffen. Es wird erwartet, dass der Einsatz elektronischer Mittel für den Austausch regulatorischer Informationen auch die Verwaltungskosten für die Wirtschaftsbeteiligten senkt, die Effizienz der Güterverkehrsdienste erhöht und die umweltfreundliche Umgestaltung des Logistiksektors erleichtert.
Angesichts ihres Potenzials könnten eFTI-Plattformen daher neben spezifischen B2A-Funktionen auch als Wegbereiter für andere universelle, offene und erschwingliche Lösungen und Werkzeuge dienen, um die digitale Interkonnektivität von Logistiksystemen und -plattformen auch im Business-to-Business-Bereich (B2B) zu erreichen.
Die Vorschläge sollten das Potenzial von eFTI-Plattformen für weitere Funktionen erschließen, die über den Anwendungsbereich der Verordnung 2020/1056 hinausgehen, für neue B2B-Dienste und -Anwendungen sowie für andere B2A-Nutzungen.
Die Vorschläge sollten sich grundsätzlich auf den Rechtsrahmen und die spezifischen technologischen Lösungen beziehen, die in der Verordnung 2020/1056 vorgesehen sind, und gleichzeitig den neuesten Stand der Technik für den elektronischen Informationsaustausch widerspiegeln. Gegebenenfalls, und insbesondere im B2B-Bereich, sollten sie auf den Konzepten und Lösungen aufbauen, die im Rahmen anderer EU-Initiativen zur Erleichterung der gemeinsamen Nutzung und des Austauschs von Daten im Verkehrswesen, dem Digital Transport and Logistics Forum (DTLF) und dem European Mobility Data Space (EMDS), entwickelt wurden.
Außerhalb des Geltungsbereichs dieses Themas liegt jede Art von Architektur, Zusammenschluss von Plattformen oder Ähnliches, da diese bereits von eFTI und DTLF bereitgestellt werden. Die Vorschläge sollten auch keine Funktionalitäten entwickeln, die bereits im aktuellen Anwendungsbereich der eFTI-Verordnung vorgeschrieben sind. Stattdessen wird erwartet, dass sie Funktionen von eFTI-Plattformen nutzen und/oder erweitern, die zum Zeitpunkt der Umsetzung des Projekts in Betrieb sind, um die effektive Umsetzung neuer Anwendungsfälle zu gewährleisten.
Aufbauend auf den Funktionalitäten, Anforderungen und Implementierungsspezifikationen für eFTI-Plattformen, die in der eFTI-Verordnung und ihren Durchführungs- und delegierten Rechtsakten vorgesehen sind, sollten die Vorschläge alle folgenden Aspekte behandeln:
- Entwicklung von technischen Lösungen und Werkzeugen, mindestens auf der Ebene der Demonstration eines operationellen Prototyps (TRL7), für ergänzende Anwendungen und Dienste für den elektronischen B2A-Informationsaustausch;
- Entwickeln Sie universelle, offene und erschwingliche Lösungen und Tools, um den elektronischen B2B-Informationsaustausch in kollaborativen Logistikprozessen zu ermöglichen. Die vorgeschlagenen Lösungen sollten mit minimalem Integrationsaufwand für die Beteiligten in der Industrie umgesetzt werden, zum Beispiel durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, um die Interoperabilität von Daten und Informationen zu erleichtern.
- Entwicklung von Lösungen und Instrumenten, um das Engagement von KMUs im digitalen Güterverkehrs- und Logistik-Ökosystem und die Übernahme von Lösungen durch KMUs zu erleichtern.
- Definieren Sie verschiedene Anwendungsfälle, Dienste und Anwendungen von eFTI-Plattformen für B2B- und B2A-Prozesse unter Berücksichtigung der relevanten bestehenden Lösungen und Projekte und ermitteln Sie die spezifischen Hindernisse für die Interoperabilität und die allgemeine Einführung.
- Identifizieren und definieren Sie relevante Daten, die dem bestehenden gemeinsamen eFTI-Datensatz hinzugefügt werden sollen, um die neuen Anwendungsfälle, Dienste und Funktionalitäten zu unterstützen, und berücksichtigen Sie dabei Aspekte der Datensouveränität, des Datenschutzes und der Cybersicherheit gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der Union;
- Bewertung und Empfehlungen für B2B-Rahmenvereinbarungen, einschließlich Standardverträgen für den Datenaustausch, Identifizierung/Authentifizierung und Autorisierung, um vertrauenswürdige Abläufe bei der gemeinsamen Nutzung und dem Austausch von Daten im Güterverkehr und in der Logistik sicherzustellen;
- Definition und Suche nach Synergien mit relevanten EU-Rahmenwerken und politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Austausch von Verkehrsemissionsdaten (wie z.B. dem neuen Vorschlag der Kommission für die Verordnung über CountEmissions EU[2], der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen[3] und anderen relevanten Rechtsakten der Union), um deren wirksame und harmonisierte Umsetzung zu erleichtern, u.a. durch die Einrichtung eines Open-Source-Emissionsrechners sowie die Nutzung von Rahmenwerken für die gemeinsame Nutzung von Daten für die Kohlenstoffberichterstattung zwischen Betreibern in derselben Lieferkette;
- Bewerten Sie die Interdependenzen und den Bedarf mit horizontalen Strategien und Gesetzen der Union wie GDPR[4], digitale Identitäten[5], Datenräume[6], KI-Gesetz[7], Data Governance Act[8], Cybersecurity Act[9]; identifizieren Sie Best Practices und geben Sie Empfehlungen für die Einhaltung.
- Definieren und testen Sie B2A- und B2B-Lösungen und Anwendungsfälle in mindestens 2 Demonstrationsumgebungen/Ökosystemen mit Plattformen und Nutzern. B2B-Anwendungsfälle sollten von Interessenvertretern aus der Industrie geleitet werden, insbesondere von Verladern und Logistikdienstleistern (z.B. Spediteuren, Transportunternehmen). B2A-Anwendungsfälle sollten in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern, Forschern und öffentlichen Verwaltungen, einschließlich statistischer Ämter, entwickelt werden.
- Identifizierung und Entwicklung von Best Practices, Abbildung von Lösungen und Wertströmen. Empfehlungen für Anreize, den Aufbau von Fähigkeiten, Schulungen und Unterstützungsprogramme für die Einführung von Technologien sowie vertrauensbildende Mechanismen geben, um die Einführung von eFTI-Plattformen und Innovationen für die gemeinsame Nutzung und den Austausch von Daten durch Unternehmen und insbesondere durch KMU zu erleichtern, zu fördern und zu beschleunigen.
[1] Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2020 über elektronische Güterverkehrsinformationen; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/1056/oj.
[2] Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen von Verkehrsdienstleistungen (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52023PC0441
[3] Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014, der Richtlinie 2004/109/EG, der Richtlinie 2006/43/EG und der Richtlinie 2013/34/EU in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022L2464
[4] Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
[5] Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 hinsichtlich der Schaffung eines europäischen Rahmens für die digitale Identität; https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1183/oj
[6] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/data-spaces
[7] Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über künstliche Intelligenz) (Text mit Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj
[8] Verordnung (EU) 2022/868 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 zur europäischen Data Governance und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (Data Governance Act) (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32022R0868
[9] Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und die Zertifizierung für Cybersicherheit in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Cybersicherheitsgesetz) (Text von Bedeutung für den EWR); https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32019R0881
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