Der Abschlussbericht des EmMA-Projekts enthält eine umfassende Bewertung der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Konformität der Verwendung von Asche aus der Holzverbrennung in industriellen und baulichen Anwendungen. Die technische Analyse begann mit einer detaillierten Untersuchung der Zusammensetzung der Ascheproben. Die organischen Fraktionen wurden quantifiziert, und der Gesamtgehalt an Schwermetallen wurde für jede Charge gemessen. Anschließende Löslichkeitstests ergaben, dass ein erheblicher Teil der Metalle – insbesondere Blei, Cadmium und Zink – in löslicher Form vorlag, was darauf hindeutet, dass vor einer Wiederverwendung eine sorgfältige Handhabung und Behandlung erforderlich ist. Die Asche wurde auf ihre Eignung als Füllstoff im Straßenbau und im Beton untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass die Asche nach einer angemessenen Behandlung zur Verringerung der Konzentrationen löslicher Metalle die mechanischen Leistungskriterien für diese Anwendungen erfüllen kann. Der Bericht untersuchte auch das Potenzial für die Metallrückgewinnung. Es wurden drei Extraktionswege betrachtet: das 3R-Verfahren, die FLUWA/FLUREC-Methode und die Biolaugung. Für jede Methode wurden die Extraktionseffizienz, der Energieverbrauch und die Gesamtkosten modelliert. Die Kostenschätzungen, die in dem Bericht vorgestellt werden, zeigen, dass das 3R-Verfahren unter den aktuellen Marktbedingungen die günstigste Wirtschaftlichkeit bietet. Eine Sensitivitätsanalyse bestätigt, dass das Verfahren über eine Reihe von Metallpreisen und Energiekosten hinweg rentabel bleibt. Es wurde auch eine CO₂-Bilanz berechnet, die zeigt, dass die Metallrückgewinnungsrouten den gesamten Kohlenstoff-Fußabdruck der Ascheentsorgungskette um bis zu 15 % im Vergleich zur konventionellen Deponierung reduzieren könnten.
Zusätzlich zu den technischen Erkenntnissen enthält der Bericht eine rechtliche Bewertung der Entsorgungs- und Wiederverwendungsmöglichkeiten von Asche. Die Asche aus der Holzverbrennung ist nach deutschem Abfallrecht als nicht gefährlich eingestuft (AVV 10 01 03), so dass sie als Siedlungsabfall zur Entsorgung auf Deponien oder in Verbrennungsanlagen behandelt werden kann. Wenn die Asche jedoch als Baumaterial verwendet werden soll, muss sie der Düngemittelverordnung (DüMV) und der Deponieverordnung (DepV) entsprechen. Die rechtliche Überprüfung bestätigt, dass die Asche als Bauzusatzstoff vermarktet werden kann, sofern die Schwermetallkonzentrationen unter den in diesen Verordnungen festgelegten Grenzwerten liegen. Der Bericht geht auch auf die Anforderungen für die Zertifizierung ein und stellt fest, dass aschehaltige Produkte das CE-Zeichen und gegebenenfalls das GS-Zeichen tragen müssen, um die Konformität mit den europäischen Sicherheits- und Umweltstandards zu belegen.
Das EmMA-Projekt wurde im Rahmen einer Partnerschaft zwischen akademischen Forschern, Industrievertretern und Zertifizierungsstellen durchgeführt. Die Forschungseinrichtungen lieferten das Fachwissen zur Analyse und Modellierung, während die Hersteller von sekundären Emissionskontrollmodulen (SEMM) die Ascheproben und Betriebsdaten bereitstellten. Zertifizierungsstellen wie TÜV und DEKRA waren an der Validierung der Testverfahren und der Ausstellung der erforderlichen Konformitätszertifikate beteiligt. Das Projekt erstreckte sich über mehrere Jahre, in denen das gemeinsame Team die Datenerfassung, die Analyse und die behördliche Überprüfung koordinierte. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert, wodurch sichergestellt wurde, dass die Studie den hohen Anforderungen der öffentlichen und industriellen Interessengruppen entsprach. Der Abschlussbericht dokumentiert daher nicht nur die technische Machbarkeit der Wiederverwendung von Asche, sondern verdeutlicht auch den rechtlichen Rahmen, der die sichere und gesetzeskonforme Anwendung regelt.
