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Zielsetzung
Die Forschungsinfrastruktur umfasst alle Einrichtungen und Quellen, die die Durchführung von grenzüberschreitender und strategischer Grundlagenforschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen fördern. Dazu gehören neben der wissenschaftlichen Infrastruktur auch Sammlungen, natürliche Lebensräume, Korpora und Datenbanken (einschließlich der digitalen Erschließung) sowie die Anbindung an Datenplattformen. Sie können an einem Standort, verteilt oder virtuell sein.
Mittlere Forschungsinfrastruktur ist definiert als Forschungsinfrastruktur mit Gesamtfinanzierungskosten (ohne Kofinanzierung) zwischen 150.000 € und 1.000.000 € (einschließlich des nicht erstattungsfähigen Teils der Mehrwertsteuer).
Neu:
Ein neues Regelwerk ist in Kraft. Die wichtigsten Änderungen der Verordnungen betreffen:
- Die Co-Betreuer müssen über ihre Forschungsgruppe oder Institution einen realen, finanziell bewertbaren Beitrag zu dem Antrag leisten, andernfalls werden sie als Nutzer hinzugefügt. Maximal 50 Prozent der Kofinanzierung dürfen aus den Personalkosten der Co-Supervisors bestehen.
- Der Betreuer/Sprecher muss der Gastinstitution einen wissenschaftlichen Bericht vorlegen:
- Für laufende Forschungsinfrastrukturen: Der Betreuer/Sprecher muss zweieinhalb Jahre nach dem offiziellen Beginn der Vereinbarung einen wissenschaftlichen Bericht vorlegen, in dem der Stand der Forschung und die noch durchzuführenden Projektarbeiten aufgeführt sind, sowie gegebenenfalls eine Liste der wissenschaftlichen Veröffentlichungen;
- Für vollständig abgeschlossene Forschungsinfrastrukturen: Der Betreuer/Sprecher muss spätestens sechs Monate nach Ablauf der Vereinbarung einen Abschlussbericht über die wissenschaftlichen Aktivitäten vorlegen, zusammen mit einer Liste der Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Projekt und dem Logbuch (in elektronischer Form).
Wichtige Termine
- 17. März 2025: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
- 30. Juni 2025: Frist für die Vorregistrierung (nur Angaben zum Titel des Antrags („tab general“, Konsortialpartner, Schlüsselwörter, Disziplinen, Vorschläge für Referenten und verbotene Referenten))
- 11. September 2025: interne Frist (Übermittlung des in Vorbereitung befindlichen Antrags vom Betreuer an die „Institution des Betreuers“ (= Hauptantragsteller))
- 18. September 2025 um 17 Uhr: Einreichungsfrist für den endgültigen Projektvorschlag
- Ende April 2026: Bekanntgabe der Ergebnisse
Eigenschaften
- Zeitraum: 4 Jahre, verlängerbar um maximal zwei Jahre
- Akzeptable Kosten:
- Ausrüstung: Kosten für Forschungsinvestitionen, d.h. die Kosten für den Kauf und Anschluss der eigentlichen Forschungsinfrastruktur oder den Kauf der Komponenten für den Bau der geplanten Forschungsinfrastruktur, einschließlich des nicht erstattungsfähigen Anteils der Mehrwertsteuer. Dazu gehört auch die Aufrüstung, d.h. die wesentliche Verbesserung der bestehenden Forschungsinfrastruktur;
- Personalkosten für die Entwicklung und den Aufbau der Forschungsinfrastruktur. Dazu gehören auch die Personalkosten für die Modernisierung der bestehenden Forschungsinfrastruktur und die Kosten für das Betriebs- oder Wartungspersonal, sobald die Infrastruktur in Betrieb ist;
- Betriebskosten, bestehend aus Wartungskosten während des gesamten Abschreibungszeitraums, d.h. Kosten, die sich aus Wartungsverträgen oder Upgrades der Forschungsinfrastruktur ergeben, Kosten für die Reparatur von Geräten, Reisekosten ins und aus dem Ausland und die Kosten für einen CO2-Beitrag in Verbindung mit forschungsbezogenen Flugreisen, soweit diese Kosten mit der Entwicklung, dem Bau, der Modernisierung, dem Betrieb und/oder der Wartung der Forschungsinfrastruktur in Zusammenhang stehen.
- Finanzierungsanteil: 100%
Profil und Bedingungen
- Förderfähige Organisationen: Forschungsgruppen flämischer Universitäten. Die Universitäten bestimmen, wer als Supervisor/Sprecher oder Co-Supervisor in Frage kommt. Zwei oder mehr Abteilungen oder Forschungsgruppen innerhalb derselben Einrichtung, die gemeinsam einen Antrag einreichen, werden als ein Antragsteller betrachtet.
- Ein Antrag wird unter der Leitung eines Supervisors eingereicht, möglicherweise in Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Co-Supervisoren.
- Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, ob es eine Zusammenarbeit gibt
- Mit (einer) anderen Universität(en), d.h. zwei oder mehr Bewerber, die mit Einrichtungen verbunden sind, die zu verschiedenen Universitäten gehören, reichen Sie den Antrag ein;
- Mit (einer) anderen Universität(en) und/oder mit Dritten.
- Wenn ein Antrag von Forschungsgruppen mehrerer Universitäten eingereicht wird, benennen die Antragsteller einen Betreuer, der als Sprecher für den Antrag fungiert.
- Jede Forschungsgruppe, die an der Anwendung teilnimmt, außer der, der der Betreuer/Sprecher angehört, muss mindestens einen Co-Betreuer benennen. Diese müssen über ihre Forschungsgruppe oder Institution einen realen, finanziell bewertbaren Beitrag zu dem Antrag leisten, andernfalls werden sie als Nutzer hinzugefügt. Maximal 50 Prozent der Kofinanzierung dürfen aus den Personalkosten der Co-Supervisoren bestehen.
- Co-Supervisors können gleichzeitig als Co-Supervisors für mehrere Anwendungen fungieren.
Wie ist das Bewerbungsverfahren?
- Jede Universität organisiert eine universitätsweite Ausschreibung für Investitionsinitiativen für mittelgroße Forschungsinfrastrukturen und führt ein internes Auswahlverfahren durch.
- Als Betreuer der Infrastruktur reichen Sie eine Vorregistrierung über das FWO E-Portal ein, in der Sie eine kurze Beschreibung des einzureichenden Antrags abgeben. Die Frist ist der 30. Juni 2025. Über das FWO E-Portal übermitteln Sie den in Vorbereitung befindlichen Antrag an Ihre Einrichtung (= den Hauptantragsteller des Antrags). In das Antragsformular sind nur Angaben zum Titel des Antrags („tab general“, Konsortialpartner, Schlüsselwörter, Disziplinen, Vorschläge für Gutachter und verbotene Gutachter) einzutragen. Mögliche Kooperationsmöglichkeiten werden dank der Vorregistrierung erkundet. Kurz nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist wird der in Vorbereitung befindliche Vorschlag dem Betreuer zur weiteren Ausarbeitung vorgelegt.
- Als Betreuer der Infrastruktur bereiten Sie den Antrag über das FWO E-Portal vor und übermitteln den Antrag in Vorbereitung an Ihre Einrichtung (= den Hauptantragsteller des Antrags). Die interne Frist ist der 11. September 2025. Bitte wenden Sie sich an das Forschungskoordinationsbüro Ihrer Forschungseinrichtung, um die Modalitäten zu erfahren.
- Ihre Einrichtung reicht den endgültigen Vorschlag bis zum 18. September 2025 um 17 Uhr bei der FWO ein. Aus den Bewerbungsunterlagen muss klar hervorgehen, ob
- Es gibt eine Zusammenarbeit mit (einer) anderen Universität(en) oder mit Dritten;
- Eine solche Zusammenarbeit mit (einer) anderen Universität(en) oder mit Dritten wird weiter ausgebaut werden.
- Gemäß der in seiner Geschäftsordnung festgelegten Regelung prüft der Hochschulrat die Endfassungen der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Unter anderem prüft er, ob eine interuniversitäre Zusammenarbeit, in welcher Form auch immer, möglich ist.
- Zwischen dem 22. September 2025 und dem 27. Oktober 2025 werden bilaterale und multilaterale Konsultationen zwischen den Universitäten stattfinden, um die Zusammenarbeit zu optimieren. Die inhaltliche Verantwortung dafür liegt bei den Hochschulleitungen. Anträge, bei denen angegeben wird, dass die Ausstattung zu 100% genutzt wird, werden in die Konsultation einbezogen, um einen vollständigen Überblick über die Anträge zu erhalten und um potenzielle, aber noch nicht erkannte Synergien zwischen den Anträgen nicht von vornherein auszuschließen.
- Die interne Bewertungskommission jeder Universität bewertet die Bewerbungen und erstellt eine Rangliste nach den Auswahlkriterien auf einer indikativen Liste. Diese Liste wird der FWO bis spätestens 27. März 2026 vorgelegt. Die Universitäten liefern eine kurze Begründung für die Entscheidung über alle eingereichten Anträge (einschließlich der eingereichten Anträge, die nicht für eine Förderung nominiert wurden).
Die Abfrage der Kooperationsmöglichkeiten muss in der Begründung der eingereichten Anträge ausführlich erläutert werden. Dossiers, die eine interuniversitäre Zusammenarbeit (Finanzierung) beinhalten, werden auf der Liste jeder der betroffenen Universitäten aufgeführt.
Die Universitäten können Rücksprache halten, wenn sich herausstellt, dass bei interuniversitären Anträgen Partner ausgelassen wurden. Gegebenenfalls wird die weitere Durchführbarkeit des betreffenden eingereichten Antrags mit dem Betreuer bewertet und vereinbart.
Die FWO-Verwaltung führt eine Meta-Evaluierung der von den Hochschulen durchgeführten Bewertung durch. Diese stützt sich auf:- Die Bewertung der indikativen Listen pro Universität unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien und der verfügbaren Budgets;
- Eine Untersuchung der von den Universitäten angewandten Methodik zur Förderung der interuniversitären Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit mit Dritten.
- Das Kuratorium der FWO trifft auf seiner Sitzung im April 2026 eine endgültige Entscheidung über die Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen der verfügbaren Mittel pro Universität für mittelgroße Forschungsinfrastrukturen.
Expected Outcome
Das Programm erwartet von den Preisträgern, dass sie eine voll funktionsfähige Forschungsinfrastruktur mittleren Umfangs bereitstellen, die ihre strategischen Kapazitäten in der Grundlagenforschung erheblich verbessert. Die Projekte müssen einen Plan enthalten, der die Einrichtung, Wartung und Nutzung - in der Regel über einen Zeitraum von vier Jahren - beschreibt, um sicherzustellen, dass die Infrastruktur produktiv, nachhaltig und gut ausgelastet bleibt. Die Ergebnisse sollten die interdisziplinäre und grenzüberschreitende Zusammenarbeit aktiv fördern und die wissenschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Forschungsexzellenz flämischer Einrichtungen stärken.
Scope
Diese Aufforderung zielt auf den Aufbau, die Modernisierung oder den Erwerb mittelgroßer Forschungsinfrastrukturen - definiert als Anlagen, Ausrüstung, Sammlungen, natürliche Lebensräume, Corpora, Datenbanken oder digitale Plattformen - ab, die die strategische Grundlagenforschung in allen Disziplinen unterstützen sollen.
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